Begriffserklärungen von A-Z
Zinsen
Zins ist der Preis für die Überlassung von Kapital. Zinsen sind vertraglich zu vereinbaren, außer Verzugszinsen ( 288 BGB) sowie Prozesszinsen ( 291 BGB)
Abtretende beim Abtretungsvertrag ( 398 BGB)
Zessionar
Abtretungsempfänger beim Abtretungsvertrag
ZPO
Zivilprozessordnung; Rechtsnormen, die den Ablauf von Zivilprozessen regeln; der Zivilprozess ist ein staatl. Gerichtsverfahren, in dem über zivilrechtl. Streitigkeiten zweier Parteien, dem Kläger und dem Beklagten, verhandelt wird; es gliedert sich in Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren
Zustellung
Rechtsquellen: 166 ff. ZPO Sie dient dem Nachweis des Empfangs eines bestimmten Schriftstücks, mit dem Wirksamwerden einer Zustellung beginnen bestimmte Fristläufe; sie ist die Übermittlung von Schriftstücken in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form; die Zustellung erfolgt von Amts wegen oder im Parteibetrieb, zugestellt werden Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften; sofern nicht durch die Post zugestellt wird, ist eine Zustellung an Sonn- und Feiertagen sowohl zur Nachtzeit nur mit richterlicher Erlaubnis möglich
ZVG
Zwangsversteigerungsgesetz
Zwangshypothek
Eine der drei in 866 Abs. 1 ZPO geregelten Möglichkeiten, wegen eines titulierten Zahlungsanspruches in ein Grundstück zu vollstrecken; die Zwangs-hypothek wird auf Antrag von dem Grundbuchamt im Grundbuch, Abteilung III, eingetragen, Sicherung der Forderung jedoch keine Befriedigung, ab 1.500,01 DM
Rechtsquelle: 15 ff. ZVG Staatliches Verfahren, in dem bewegliche Sachen des Schuldners durch den GVZ oder Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht oder den Rechts-pfleger meistbietend zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers, der einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen den Schuldner hat, versteigert werden Kein Mindestbetrag vorgeschrieben, günstig bei hohen Forderungen
Zwangsverwalter
Die Person, die vom Gericht bestellt wird, falls die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in ein Grundstück in der Form Zwangsverwaltung erfolgt
Rechtsquelle: 146 ff. ZVG Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgen des Grundstücks, z.B. Miete/Pacht
ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von privatrechtlichen Ansprüchen, Voraussetzung: es muss ein Vollstreckungstitel vorliegen, der Titel muss mit der Vollstreckungsklausel versehen sein, der Titel muss vor oder mit Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt werden.
Zwangsvollstreckungs-
voraussetzungen
voraussetzungen
Titel, Klausel, Zustellung
Begriffe wie Akquisition oder Außendienst finden Sie hier.


11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...
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