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Begriffserklärungen von A-Z


Teil des Urteils, der die Entscheidung des Rechtsstreites als solche beinhaltet. Er folgt unmittelbar dem sog. Rubrum
Termin
Zeitpunkt, bei welchem ein gewisses Geschehen eintreten soll
Kurzform von Vollstreckungstitel; eine Urkunde, die einen Anspruch verbrieft, der bei Vorliegender weiteren Voraussetzungen (Klausel, Zustellung) die Zwangsvollstreckung ermöglicht
Begriffe wie Überweisung oder Urteil finden Sie hier.

11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...

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