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Begriffserklärungen von A-Z


Sanierung
Bedeutet: das Unternehmen wirtschaftlich am "Leben" zu erhalten i. d. R. eine außergerichtliche Angelegenheit um die wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens zu verringern; Sanierung ist eine freiwillige Entscheidung des Geschäftsführers/Gesellschafter; 2 Möglichkeiten der Sanierung:
1. Ergreifung von finanziellen Maßnahmen Erhöhung des Fremdkapitals durch Aufnahme von Darlehen; Erhöhung der Einlagen vom Privaten -> Erhöhung des Eigenkapitals;
2. organisatorische Maßnahmen Verkauf best. Einrichtungsgegenstände, Sparen von Energie, Wasser, Telefonkosten, Papierverschwendung mindern; ist die Sanierung in einem Unternehmen nicht erfolgreich, kann / muss man Insolvenz beantragen
Schadenersatz
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum od. ein sonstiges Recht einer anderen Person widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet -> 823 BGB
Schufa-Auskunft
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung; ist eine Organisation, welche das Zahlungsverhalten sowie die Ermittlung der finanziellen Lage von Personen verzeichnet bzw. führt und diese Informationen werden auf Anfrage an Firmen ausgehändigt
Schuldanerkenntnis
Anerkennung eines Schuldverhältnisses durch Vertrag
Person, welche sich aus einem Schuldverhältnis zur Erbringung einer Leistung verpflichtet hat
Schuldnerberatung
Beratungsstelle für Schuldner, welche sich enorm überschuldet haben
Schuldverhältnis
Rechtsverhältnis zwischen Personen, wobei mind. 1 Person an eine andere Person eine noch bestehende Forderung hat
Schwebende Unwirksamkeit
Mangel eines RG; schwebend unwirksam sind alle Rechtsgeschäfte, die um gültig zu werden die Zustimmung eines Dritten verlangen, z. B. Abschluss von Verträgen Geschäftsunfähiger, Abschluss von Verträgen durch Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung durch die Eltern bei Minderjährigen
Scheck
Vorlegefristen:Frist von 8 Tagen ab Ausstellungsdatum für alle in der BRD ausgestellten Schecks; Frist von 20 Tagen ab Ausstellungsdatum für alle im europäischen Ausland ausgestellte Schecks bzw. alle Mittelmeerländer; Frist von 70 Tagen ab Ausstellungsdatum für alle übrigen Länder; der Der Scheck . besteht aus kaufmännischen und gesetzlichen Bestandteilen; stellt der Kontoinhaber einen Scheck aus, weist er seine Bank an, dem Überbringer einen bestimmten Betrag auszuzahlen. Steht auf dem Scheck "Nur zur Verrechnung" wird der auf dem Scheck verfügte Betrag lediglich auf dem verfügten Konto gutgeschrieben -> große Sicherheit im Scheckverkehr!
Scoring-Modelle
sog. Nutzanalysen: Verfahren zur Beurteilung von Alternativen, wobei vor allem auch Kriterien berücksichtigt werden können, die nicht so einfach
Secure Socket Layer (SSL)
Datenkommunikation wird vor dem Zugriff Dritter geschützt, -> durch Verschlüsselung aller Daten, die im Internet ausgetauscht werden
Sicherheitsleistung
Vorläufig vollstreckbare Urteile sind zunächst nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar, die S. erfolgt entweder durch Hinterlegung von Geld oder auf Antrag durch Stellung einer Bankbürgschaft, Schuldnerschutz nach Titel noch nicht von endgültigem Bestand ist -> Rechtskraft führt dazu, dass die Sicherheitsleistung überflüssig wird
Sicherstellung
anderer Begriff für Beschlagnahme, Einziehung
Sicherungsübereignung
Instrument der Kreditsicherung; Übertragung des Eigentums des Kreditnehmers beweglicher Sachen an den Kreditgeber, wenn diesem eine Forderung zusteht; hierbei bleibt aber der Kreditnehmer im Besitz der beweglichen Sache und wird wieder Eigentümer der Sache, wenn er seine Schuld gegenüber dem Kreditgeber getilgt hat
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
Streitiges Verfahren
Aufschluss mittels gerichtlichem Verfahren, ob eine Forderung eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner besteht
Stundung
Die Stundungsvereinbarung schließt i. d. R. eine Anerkenntnis der Verpflichtung ein, so dass die Verjährung unterbrochen und zugleich gehemmt wird -> die Fälligkeit der Forderung wird durch diese Vereinbarung über einen bestimmten / vereinbarten Zeitraum hinausgeschoben
Stundungsvereinbarung
Sie schließt i. d. R. eine Anerkenntnis der Verpflichtung gem. 208 BGB ein, so dass Verjährung unterbrochen und zugleich gehemmt wird
Begriffe wie Tenor oder Titel finden Sie hier.

11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...

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