Begriffserklärungen von A-Z
Ratenzahlung
bestimmter Betrag / Kreditbetrag wird in einer Summe zur Verfügung gestellt -> Rückzahlung des Betrages erfolgt in Raten / Teilbeträgen zu einem festge-legten Zinssatz
Rechtsanwalt
Rechtsquelle: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) selbständiger, unabhängiger Berater und Vertreter von Personen in Rechtsangelegenheiten. Erst nach staatlicher Zulassung bei einem best. Gericht kann der Rechtsanwalt selbständig tätig werden. Auf Antrag erteilt das Landesjustizzministerium die Zulassung nach Anhörung der Rechtsanwalts-kammer. Abrechnung der Gebühren des Rechtsanwaltes erfolgt auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Beratung von Rechtsangelegenheit gegen Zahlung eines bestimmten Entgeltes durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes / durch Inkassobüros, welche für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis für die außergerichtliche Tätigkeit benötigen
Rechtsgeschäft (RG)
Sie entstehen aus einer oder mehreren Willenserklärungen, im Zusammenhang mit anderen Handlungen (Tatbestand), eine beabsichtigte Rechtswirkung herbeiführen (Rechtsfolge); R. gliedert sich in einseitige empfangsbedürftige, z. B. Kündigung, Anfechtung, Rücktritt, und nicht empfangsbedürftige R., z. B: Testament, Auslobung) und zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte (Verträge = einseitig verpflichtende, z. B. Schenkungsversprechen, Bürgschaftsvertrag, und gegenseitig verpflichtende Verträge, z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag und Beschlüsse)
Rechtshängigkeit
Zustellung der Klageschrift an die Gegenseite (Beklagten)
Die formelle Rechtskraft tritt ein, wenn die Entscheidung des Gerichtes nicht mehr mit Rechtsmitteln wie Berufung, Revision, Beschwerde angefochten werden kann. Die materielle Rechtskraft des Urteils hat die Endgültigkeit der Entscheidung und den Verbrauch der Strafklage zur Folge.
Rechtspfleger
Rechtsquelle: Rechtspflegergesetz (RpflG) er entscheidet als selbständiges und eigenverantwortliches Organ der Rechtspflege in den Fällen, die ihnen durch Gesetz zur Entlastung des Richters zugewiesen worden sind, z. B. Registersachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung
Rentenschuld
Ist eine Art Grundschuld, bei der das Grundstück nicht mit einer Kapitalsumme, sondern mit einer Rente (fortlaufende Geldzahlung zu best. Terminen) belastet wird. Im Grundbuch wird ein Kapitalbetrag eingetragen, durch dessen Zahlung der Eigentümer des Grundstücks die Rentenschuld ablösen kann.
Rechtsquelle: 545 ff. ZPO Rechtsmittel im Zivilprozess kann gegen die in der Berufungsinstanz von Oberlandesgerichten erlassenen Endurteile eingelegt werden. Revision ist nur möglich, wenn der Wert der Beschwer 60.000,- DM übersteigt oder bei nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen das OLG die Revision im Urteil zugelassen hat. Revision kann nur durch beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte eingelegt werden.
Ein Vertrag kann rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt muss entweder vertraglich oder durch gesetzliche Bestimmungen vorbehalten sein. Der Rücktritt vom Vertrag beendet das Vertragsverhältnis rückwirkend -> Rückgewährung aller Leistung an den Vertragspartner


11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...
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