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News


11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig


Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009:

..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies erfolglos, so wird häufig versucht, im Gespräch mit dem Schuldner telefonisch eine Regelung zu finden. Als weitere Maßnahme ist der Einsatz von Außendienstmitarbeitern möglich. Im vorliegenden Fall erfolgte die Inkassosachbearbeitung in üblichen Schritten, welche nicht zu beanstanden sind.

Dem Gläubiger einer Forderung steht es frei, alle zulässigen Maßnahmen einzuleiten, um die Forderung realisieren zu können. Hierzu gehören auch Schuldnerbesuche durch einen Inkassoaußendienst als typische Maßnahme ein Inkassounternehmens, wobei selbstverständlich die Pflichten zur redlichen, gewissenhaften und ordnungsgemäßen Ausführung des übernommenen Auftrages zu beachten sind. Die vom Rechtsdienstleistungsgesetz vorgegebene außergerichtliche Tätigkeit eines Inkassounternehmens hat als wesentliches Ziel, Kontakt zum Schuldner aufzunehmen, um ihn unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse zum Ausgleich seiner Schuld, der Forderung, zu bewegen. Dem Inkassounternehmen stehen hierfür generell die oben bereits genannten Maßnahmen zur Verfügung. Der Einsatz eines Außendienstes durch Inkassounternehmen für Schuldnerbesuche ist ohne weiteres zulässig."

Weiter heißt es: "Der Gläubiger kann bei Vorliegen eines Titels auch jederzeit die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Auch darauf hat unser Mitglied hingewiesen. Um dies zu vermeiden und insbesondere, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, wurde Ihnen der Besuch eines Außendienstes auch in Ihrem Interesse in Aussicht gestellt. Im vorliegenden Fall wurde die persönliche Kontaktaufnahme sogar mit Schreiben vom 06.01.2009 angekündigt, was keinesfalls erforderlich gewesen wäre. Dies gibt dem Schuldner - also Ihnen - die Möglichkeit, diese zu vermeiden. Das bloße Ankündigen eines Hausbesuches ist in keiner Weise zu beanstanden. Auch ist nicht erkennbar, dass die Durchführung eines derartigen Hausbesuches aufgrund der Außenwirkung Ihre geschützte Persönlichkeitssphäre verletzten könnte. In dem Schreiben wird Ihnen zudem ausdrücklich eine Alternative zur Vermeidung eines Hausbesuches angekündigt, nämlich die Kontaktaufnahme mit unserem Mitglied zur Erzielung einer einvernehmlichen Klärung.

Nach alledem hat unser Mitglied ordnungsgemäß gehandelt. Die an Sie gerichteten Schreiben sind keinesfalls zu beanstanden; vielmehr sind diese ausgesprochen höflich formuliert. Ein vorwerfbares Verhalten vermögen wir nicht zu erkennen."

gez. Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.


 

09.03.10 Die Rezession fordert ihre Opfer - Zahl der Firmenpleiten steigt


Das Krisenjahr 2009 trägt in Deutschland wieder mehr Unternehmen in den Abgrund: Zum ersten Mal seit sechs Jahren steigt die Zahl der Pleiten wieder an. Im vergangenen Jahr hissen mehr als 30.000 Firmen die weiße Fahne.

Die Zahl der Firmenpleiten ist 2009 erstmals seit sechs Jahren wieder gestiegen: Insgesamt haben sich im vergangenen Jahr 32.687 Unternehmen für zahlungsunfähig erklärt. Das waren 11,6 Prozent mehr als 2008, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. "Damit lagen die Unternehmensinsolvenzen erstmals seit 2003 wieder höher", hieß es. Damals hatte es mit 39.320 Fällen einen Negativrekord gegeben.

Die Rezession schlug auch auf die Verbraucherinsolvenzen durch. Deren Zahl erhöhte sich um drei Prozent auf 101.102 Einzelfälle. Ein Jahr zuvor hatte es erstmals seit Einführung der Insolvenzordnung 1999 einen Rückgang gegeben, der mit 7,1 Prozent deutlich ausfiel. Auch bei ehemals Selbstständigen, natürlichen Personen als Gesellschaftern und Nachlässen gab es mehr Insolvenzen.

Enormes Volumen

Die Gerichte bezifferten die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger auf rund 85 Mrd. Euro. "Dies war die bisher höchste Forderungssumme und ist auf die Insolvenzen einiger wirtschaftlich bedeutender Unternehmen zurückzuführen", schrieben die Statistiker.

Wegen der Wirtschaftskrise mussten viele namhafte Firmen den Gang zum Insolvenzrichter antreten, darunter der einst größte deutsche Versandhändler Quelle, der Porzellanhersteller Rosenthal und die Unterwäschefirma Schiesser. Im Jahr 2008 beliefen sich die Forderungen auf 33,5 Mrd. Euro. (Quellen: Text: n-tv.de, Tabelle: statistisches Bundesamt)


Jahr eröffnete
Insolvenz
verfahren
mangels Masse
abgelehnte Insol
venzverfahren
eröffnete Vergleichs
verfahren / Schuldenbe
reinigungsplan angenommen
Insolvenzen gesamt davon:
Unternehmens
insolvenzen
2009 147 974 12 935 1 998 162 907 32 687
2008 140 979 12 107 2 116 155 202 29 291
2007 149 489 13 206 1 902 164 597 29 160
2006 143 781 15 607 2 042 161 430 34 137
2005 115 470 19 279 1 805 136 554 36 843
2004 95 035 21 450 1 789 118 274 39 213
2003 77 237 22 134 1 352 100 723 39 320
2002 61 691 21 551 1 186 84 428 37 579
2001 25 230 22 360 1 736 49 326 32 278
2000 19 698 21 357 1 204 42 259 28 235
 

05.03.10 ERFURT: Zahl der Insolvenzen 2009 gestiegen


Die Zahl der Unternehmenspleiten in Thüringen ist 2009 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Wie das Landesamt für Statistik am 05.03.2010 in Erfurt mitteilte, erhöhte sich die Zahl der Insolvenzen um 79 beziehungsweise 14,4 Prozent auf 626. Die betroffenen Firmen beschäftigten 3441 Arbeitnehmer. Die meisten Pleiten verzeichnete den Statistikern zufolge das Baugewerbe mit 140 Verfahren, gefolgt vom Kfz-Gewerbe mit 117 Verfahren.
2722 private Verbraucher und damit 288 mehr als im Vorjahr nahmen den Angaben zufolge 2009 das Insolvenzrecht in Anspruch. Weitere 843 Verfahren betrafen frühere Selbstständige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten. Insgesamt gab es in Thüringen 4274 Insolvenzverfahren. Das waren 262 Anträge oder 6,5 Prozent mehr als noch 2008.

Die meisten Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner wurden in den kreisfreien Städten Eisenach (357) und Gera (291) sowie im Landkreis Weimarer Land (256) registriert.

Die wenigsten Fälle gab es im Saale-Holzland-Kreis (121) und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (137). (Quellen: Text: Thüringer Allgemeine; Tabelle: Thüringer Landesamt für Statistik)


Jahr eröffnete
Insolvenz
verfahren
mangels Masse
abgelehnte Insol
venzverfahren
eröffnete
Vergleichs
verfahren /
Schuldenbe
reinigungsplan
angenomen
Insolvenzen gesamt davon: Unternehmens
insolvenzen
2009 3968 271 35 4274 626
2008 3703 292 17 4012 547
2007 4311 253 16 4580 515
2006 4318 441 8 4767 781
2005 3275 581 13 3869 1029
2004 2410 752 18 3180 989
2003 2231 716 23 2970 1040
2002 1966 678 18 2662 1369
2001 894 830 16 1740 1325
2000 809 908 7 1724 1353
 

25.02.10 Unser neuer Internetauftritt ist online ...


Am 25.02.2010 ging unser überarbeiteter Internetauftritt im neuen Firmen-CI online. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten vorallem dem Team der THÜCOM Medien GmbH.

... hoffen wir auf eine gute Resonanz und Nutzung.

Jörg Fischer


 

16.09.09 Vom "Berater" abgezockt - Bundesgerichtshof stärkt Schuldner


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz überschuldeter Verbraucher vor zweifelhaften Schuldnerberatern gestärkt. Wer einen Überschuldeten an einen Schuldenregulierer vermittelt, der keine Rechtsberatungserlaubnis besitzt, muss nach dem BGH-Urteil besonders darauf hinweisen. In solchen Fällen müssen die Verbraucher nämlich noch weitere Kosten für einen Rechtsanwalt tragen. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Gerd Billen, wird das Urteil "Auswirkungen auf die gesamte Branche haben". (Az: I ZR 166/06)

In Deutschland gibt es zwischen drei und vier Millionen überschuldete Privathaushalte, denen immer mehr gewerbliche Anbieter ihre Hilfe anbieten. Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Schuldenregulierern, die nur darauf abzielten, Gebühren zu kassieren. Laut Billen können zudem viele dieser Anbieter die notwendigen Leistungen und Hilfestellungen nur teilweise erbringen, weil sie über keine Rechtsberatungserlaubnis verfügen. In solchen Fällen zahlten die Verbraucher dann oft dreifach: an eine Vermittlungsfirma für Schuldenregulierung, eine Schuldenregulierungsfirma und einen Rechtsanwalt.

Im aktuellen Fall hatte der Beklagte seine Kunden an eine in Österreich ansässige Schuldnerhilfe vermittelt, die mit "Lösungen für Ihre finanziellen Probleme" warb. Statt einer Lösung erwarteten die Betroffenen aber erst einmal weitere Kosten in Form einer einmaligen Bearbeitungs- und einer monatlichen Verwaltungsgebühr. Damit nicht genug: Die Firma selbst besaß gar keine Erlaubnis zur Rechtsberatung. Die Verbraucher mussten deshalb auch noch einen Rechtsanwalt bezahlen. Quelle: n-tv.de



 

12.10.07 Unser Online-Inkasso Portal


Unter der Internet-Adresse myINKASSO.com können Sie verschiedene Dinge online tun.


Interessenten können sich ein Angebot online einholen. Sie nennen uns Ihre Anforderungen und wählen die gewünschte Dienstleistung aus und wir sagen Ihnen was das für Sie kostet, d.h. transparente Leistungen = transparente Kosten:


Sind Sie an der Erstellung eines individuellen Angebotes interessiert, dann klicken Sie bitte hier.


Hat unser Angebot Ihr Interesse geweckt und Sie wollen sich als Neukunde registrieren, so geht auch dies hier sofort online. Folgen Sie einfach der Navigation und dort dem Punkt Registrieren.


Mit unseren Online-Angeboten haben Sie die Möglichkeit sich rund um die Uhr Auskünfte und Angebote einzuholen sowie Inkassoaufträge auszulösen. Wir würden uns freuen wenn unser Angebot Ihr Interesse findet.




 

11.10.07 Unser Online-Auskunftsportal


Ebenfalls interessant ist unser Auskunftportal, dass sie unter der Domain www.bosch-inkasso.net direkt erreichen. Schauen Sie sich die Musterauskünfte an und überzeugen Sie sich selbst von der Leistungsfähigkeit unseres Auskunftsportals.


Die Funktionalität des Auskunftssystems dokumentiert unsere kleine Präsentation, die Sie sich hier anschauen können.






 

10.10.07 Vergleich von Online-Auskünften im MittelstandsMagazin


Das MittelstandsMagazin hat Auskunftsanbieter hinsichtlich der Qualität beurteilt und kam zu dem Schluss, dass unsere Produkte absolut konkurrenzfähig sind. Jedoch bleibt Ihnen, um unseren Online-Service zu nutzen, eine teure Mitgliedschaft bzw. eine Jahresgebühr erspart. Sie zahlen nur das, was Sie angefragt haben. Zum Artikel gelangen Sie hier.



Hinweis: Zum Vergrößern direkt auf das Bild klicken!



 

10.10.07 Vergleich von Online-Auskünften im Unternehmermagazin IMPULSE


Übrigens hat auch das Fachmagazin IMPULSE unseren Auskunftsservice bewertet und für gut befunden. Zum Artikel gelangen Sie hier.







 

09.10.07 Bosch-Inkasso unterstützt den FC Rot-Weiß Erfurt


Mit unserem Engagement beim Drittligisten Rot-Weiß Erfurt unterstützen wir unseren Heimatclub und wünschen uns gemeinsam eine erfolgreiche Saison.

Hintergrund des Unterstützerclubs ist der Gedanke, durch Engagement für den FC Rot-Weiss Erfurt, den Sportclub, auch über die Region hinaus, bekannter zu machen und mit einer breiten regionalen Unterstützung die neue Saison zu bestreiten.

Mit unserer Mitgliedschaft im Unterstützerclub leisten wir unseren Beitrag zur Entwicklung des Teams. Nur durch die Unterstützung Vieler werden die Voraussetzungen für die kontinuierliche Entwicklung im Sport geschaffen. Damit helfen wir den Club schon heute den Grundstein für zukünftige Erfolge zu legen.

Den Unterstützerclub des FC Rot-Weiß Erfurt erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 880 1139 35.





 

05.04.07 Inkasso-Webkatalog


Unsere Inkasso-Leistungen werden empfohlen vom Inkasso-Webkatalog



 

02.05.06 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen


Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein, wenn nicht der Gläubiger schon zuvor den Schuldner über eine Mahnung in Verzug gesetzt hat. Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung bzw. gegebenenfalls den Zugang der Mahnung beweisen.


Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, sogar acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.


Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.



Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze:


Zeitraum
Basiszinssatz
Verzugszinssatz
Verzugszinssatz für
Rechtsgeschäfte ohne
Verbraucherbeteiligung
01.05. bis 31.08.2000
3,42 v. H.
8,42 v. H.
01.09. bis 31.12.2000
4,26 v. H.
9,26 v. H.
01.01. bis 30.04.2001
4,26 v. H.
9,26 v. H.
01.05. bis 31.08.2001
4,26 v. H.
9,26 v. H.
01.09. bis 31.12.2001
3,62 v. H.
8,62 v. H.
01.01. bis 30.06.2002
2,57 v. H.
7,57 v. H.
10,57 v. H.
01.07. bis 31.12.2002
2,47 v. H.
7,47 v. H.
10,47 v. H.
01.01. bis 30.06.2003
1,97 v. H.
6,97 v. H.
9,97 v. H.
01.07. bis 31.12.2003
1,22 v. H.
6,22 v. H.
9,22 v. H.
01.01. bis 30.06.2004
1,14 v. H.
6,14 v. H.
9,14 v. H.
01.07. bis 31.12.2004

1,13 v. H.

6,13 v. H.

9,13 v. H.

01.01. bis 30.06.2005

1,21 v. H.

6,21 v. H.

9,21 v. H.

01.07. bis 31.12.2005 1,17 v. H. 6,17 v. H. 9,17 v. H.
01.01. bis 30.06.2006 1,37 v. H. 6,37 v. H. 9,37 v. H.
01.07. bis 31.12.2006 1,95 v. H. 6,95 v. H. 9,95 v. H.
01.01. bis 30.06.2007 2,70 v. H. 7,70 v. H. 10,70 v. H.
01.07. bis 31.12.2007
3,19 v. H. 8,19 v. H. 11,19 v. H.
01.01. bis 30.06.2008
3,32 v. H. 8,32 v.H. 11,32 v.H.
01.07. bis 31.12.2008
3,19 v. H. 8,19 v. H. 11,19 v. H.
01.01. bis 30.06.2009 1,62 v. H. 6,62 v. H. 9,62 v. H.
01.07. bis 31.12.2009 0,12 v. H. 5,12 v. H. 8,12 v. H.
01.01. bis 30.06.2010 0,12 v. H. 5,12 v. H. 8,12 v. H.
01.07. bis 31.12.2010 0,12 v. H. 5,12 v. H. 8,12 v. H.
 

16.05.05 Partnersuche übers Internet


Unternehmer fassen Ihre Schuldner oftmals mit Samthandschuhen an. Gerät ein Kunde in finazielle Not, geht der Gläubiger meist leer aus. Inkassounternehmen helfen Forderungen rechtzeitig und konsequent einzutreiben. Drüber berichtet dir Zeitschrift ProFirma. Zum Artikel gelangen Sie hier.



 

28.01.05 Eine Institution mit Tradition: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.



Inkasso-Unternehmen als Partner der Wirtschaft

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind heute 522 der insgesamt etwa 650 in Deutschland tätigen Inkasso-Unternehmen organisiert. Sie haben einen Marktanteil von über 90 Prozent. Seit 1956 vertritt der Verband mit Geschäftsstelle in Hamburg bundesweit die Interessen der Inkasso-Branche gegenüber der Öffentlichkeit. Die Inkasso-Firmen realisieren die Forderungen ihrer Auftraggeber und führen sie so dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Pro Jahr sind das zurzeit gut 4 Milliarden Euro. Zusammen sind die BDIU-Mitgliedsunternehmen beauftragt, ein Forderungsvolumen von zurzeit rund 22 Milliarden Euro einzuziehen. Im vorgerichtlichen Inkasso erzielen sie je nach Forderungsart durchschnittlich in deutlich über 50 Prozent aller Fälle Zahlungen. Die Anfänge dieses traditionsreichen Wirtschaftszweiges gehen sogar auf das Jahr 1872 zurück, als das erste "Auskunfts- und Kontrollbureau" seine Tätigkeit aufnahm.

Damals wie heute verstehen sich Inkasso-Unternehmen als Partner im Auftrag der Wirtschaft, um deren Forderungen außergerichtlich markt- und situationsgerecht durchzusetzen. So widmen sich die vom BDIU repräsentierten Unternehmen vor allem den klassischen Aufgaben der Branche: dem Inkasso kaufmännisch ausgemahnter, nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung bereits titulierter Forderungen. Hierzu zählen auch wichtige Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die außergerichtliche Beratung des Gläubigers, die einen weiterhin positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicherstellen soll. Seit 1994 gibt es eine in der Satzung des Verbandes festgeschriebene Schiedsstelle: den so genannten Ombudsmann. Er vermittelt unbürokratisch bei streitigen Fällen.

Die Kunden der Inkasso-Branche sind Firmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen können Inkasso-Unternehmen in der Regel auf eine deutlich höhere Erfolgsquote bei vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlich geregelten Leistungsentgelten, die etwa Rechtsanwälte erhalten, werden die Honorarsätze mit dem Gläubiger frei ausgehandelt. Neben dem Kostenvorteil entlasten Inkasso-Firmen ihre Auftraggeber wirkungsvoll in einem Bereich, der deren unternehmerische Tätigkeit ansonsten nur behindern und einschränken würde. So sind der BDIU und seine Mitglieder zu einem unverzichtbaren Partner der Wirtschaft beim Forderungsmanagement geworden. Immer häufiger wird der Bundesverband Inkasso auch von staatlichen Organen zu gutachterlichen Stellungnahmen aufgefordert. Denn durch eine offensive Verbandspolitik und freiwillige Selbstkontrolle gelang es, das Image des Berufsstandes nachhaltig zu verbessern: Alle Inkasso-Unternehmen sind rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und unterliegen der Überwachung durch örtliche Gerichte. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Durch "berufsrechtliche Richtlinien" haben sich die BDIU-Mitglieder hohe Maßstäbe für den außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt.




 

20.03.03 Checkliste - Forderungsmanagement im Unternehmen


  1. Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden regelmäßig und räumen Sie ihm abhängig von dieser ein individuelles Kreditlimit ein.


  2. Liefern Sie Waren an Endverbraucher (Schwerpunkt: Neukunden) grundsätzlich nur gegen Barzahlung bzw. Anzahlung.


  3. Vereinbaren Sie mit Geschäftskunden verlängerte Eigentumsvorbehalte mit Verarbeitungsklausel. So gehören gelieferte und weiterverarbeitete Waren dem Kunden erst nach deren Bezahlung. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden geht die Ware nicht in die Konkursmasse ein - sie sichern sich den Zugriff.


  4. Beschleunigen Sie Ihren Rechnungsversand und definieren Sie ein nach dem Datum fixiertes Zahlungsziel.


  5. Kontrollieren Sie permanent Ihre Zahlungseingänge, so können Sie schnell auf ausbleibende Zahlungen reagieren.


  6. Mahnen Sie den Kunden und schalten Sie bei Nichtreagieren schnellstmöglich ein Inkassounternehmen ein , da dieses den Einzug Ihrer Forderung professionell erledigt. So senken Sie den Anteil gerichtlicher Verfahren und der damit verbunden Kosten um mindestens 50%. Verlorene Zeit kann Ihnen auch ein Inkassounternehmen nicht wieder geben.


  7. Pflegen Sie Ihre Kundenbeziehung, aber denken Sie daran: Ein wirklich guter Kunde, ist nur der Kunde, der auch bezahlt !!!


 

Telefonist(-in) Inbound/Outbound - Teilzeit

- Tätigkeit: Telefonist(in) - Stellenart: Mini-Job (80 Stunden/Monat) - Anzahl Stellen: 2 - Dauer des AV: unbefristet - Arbeitszeit: individuell zu vereinbaren,aber Arbeitszeiten bis 20:00 Uhr, und Samstags bis 14:30 Uhr sollten möglich sein - Arbeitsort: Erfurt, Augsburger Str. 10 - Stellenbeschreibung: Inbound, Outbound Telefoninkasso - Wir bieten: interessante Tätigkeit modernste Arbeitsbedingungen Arbeiten in einem netten aufgeschlossenen Team - Sie bringen mit: ...

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