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Begriffserklärungen von A-Z


Sind alle Menschen, dabei bleiben die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Rasse die Sprache, die Religion oder die Herkunft der Menschen unberührt. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt und sie endet mit dem Tod des Menschen.
Nebenforderung
Ergibt sich aus Zahlungsverzug (Verzugszinsen, Mahngebühren,etc.) des Schuldners bei bestehenden Forderungen gegen einen Schuldner
Nichtigkeit
Mangel eines RG; ein RG ist nichtig, wenn es von einer geschäftsunfähigen Person, wenn es von einer bewusstlosen Person, geschlossen wurde, wenn es gegen die gesetzlich vorgeschriebene Form verstößt, weiterhin ist ein RG nichtig, wenn es nur zum Schein geschlossen wurde, wenn es im Scherz geschlossen wurde, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, wenn es gegen die guten Sitten verstößt; ist nur ein Teil eines RG nichtig, so ist das gesamte RG nichtig! Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes können in der Person ( 105 ff. BGB), in der Form ( 125 ff. BGB) sowie im Inhalt ( 116 -118 BGB usw.) liegen
Rechtsquellen: Bundesnotarordnung (BNotO), Dienstordnung für Notare (DONot), Beurkundungsgesetz, Verordnungen der einzelnen Bundesländer Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, er ist zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, die Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern, Notare haben die Befähigung zum Richteramt, sind nach Ernennung durch den Justizminister selbständig tätig
Notfrist
Sind Fristen, die das Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet, sie sind weder verlängerbar noch können sie verkürzt werden; gegen die Versäumung einer Notfrist gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Begriffe wie Oberlandesgericht oder Online-Mahnverfahren finden Sie hier.

11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...

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