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Begriffserklärungen von A-Z


Sind Personenvereinigungen (z.B. eingetragene Vereine oder Vermögens-massen) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie leiten ihre Selbständigkeit aus einer Rechtsnorm ab. Juristische Personen brauchen zum Handeln Organe als gesetzlichen Vertreter. Unterscheidung in juristische Personen des Privatrechts (eingetragene Vereine, Stiftung des Privatrechts) und in juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftung des öff. Rechts); Jjur. Personen sind rechtsfähig durch die Eintragung im Register und die Rechtsfähigkeit endet mit der Löschung aus dem Register
Begriffe wie Kredit oder Kündigung finden Sie hier.

11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...

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