. .

Begriffserklärungen von A-Z


Handelsregister
Öffentliches Register; Einblicknahme durch Jedermann ohne Angabe von Gründen; die Einblicknahme ist kostenlos, benötigt man jedoch eine Kopie/Auszug müssen dafür Gebühren bezahlt werden, Führung des Handelsregister beim Amtsgericht, es ist ein Verzeichnis aller Kaufleute dieses Amtsgerichtsbezirkes; die Eintragungen ins Handelsregister haben unterschiedliche Wirkungen: deklaratorische (die Eintragung bestätigt bereits einen bestehenden Rechtszustand) und konstitutive Wirkungen (erst mit der Eintragung wird der Rechtszustand erzeugt); Löschungen werden rot unterstrichen; das HR besteht aus 2 Abteilungen: Abteilung A (alle Einzelunternehmungen, OHG, KG-Personengesellschaften) und Abteilung B (GmbH; AG Kapitalgesellschaften); aus dem Handelsregister werden die rechtlichen Verhältnisse des Handelsgewerbes ersichtlich.
Handelsregisterauszug
Auszug aus dem Handelsregister, welcher kostenpflichtig ist; jede Eintragung im Handelsregister erhält eine laufende Nummer sowie jede Firma erhält vom Registergericht eine laufende Firmennummer; im HR-Auszug stehen: Name und Sitz der Firma, bei HR B muss der Gegenstand der Firma enthalten sein, Eintragung der Prokura, Rechtsform des Unternehmens, Tag der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister sowie Unterschrift des Registerbeamten, Löschungen werden rot unterstrichen
Rechtsgrundlage 202 ff. BGB Verjährungsfrist läuft nicht an oder nicht weiter, dieser Hemmungszeitraum innerhalb einer Verjährungsfrist wird nach Wegfall des Hemmungsgrundes der Verjährung hinzugerechnet, d. h. die Verjährung verlängert sich um die Hemmungszeit, während der Hemmung pausiert die Verjährung Hemmungsgründe: familiäre Gründe, Nachlasssachen, nicht voll Geschäftsfähige, Stillstand der Rechtspflege und höhere Gewalt, Leistungsverweigerungsrechte -> 202 206 BGB
Hinterlegung
Wenn der Gläubiger die Annahme von Geld, Wertpapieren, etc. bei Lieferung durch den Schuldner ablehnt, so kann der Schuldner die Sachen hinterlegen, ev. bei verderblichen Sachen zum Selbsthilfeverkauf greifen, um sich von der Schuld zu befreien.
Holdinggesellschaft
Gesellschaft, welche Anteile an anderen Unternehmen, wie Aktien etc. besitzt, -> wirtschaftliche Einflussnahme auf diese Unternehmen, welche aber ihre Selbständigkeit beibehalten
ist ein Pfandrecht an einem bebauten oder unbebauten Grundstück zur Sicherung einer Forderung
Begriffe wie Inkasso oder Inkassounternehmen finden Sie hier.

11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...

mehr...