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Begriffserklärungen von A-Z


Eid
Bekräftigung in der Aussage durch eine Eidesformel, durch die der Aussage eine erhöhte Beweiskraft zukommen kann; der Meineid steht unter erheblicher Strafe
Eidesstattliche Versicherung
a) dem Eid gleichstehende Versicherung, dass die in der EV gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind
b) Abgabe eines Vermögensverzeichnisses in der Zwangsvollstreckung
Eigentum
ist die umfassendste rechtliche Herrschaft einer Person über eine einzelne bewegliche oder unbewegliche Sache. Es gibt kein Eigentum an Sachgesamtheiten, Personen und Rechten.
Eigentumsvorbehalt
Arten: 1. einfacher Eigentumsvorbehalt( 455 BGB)
Im Warenverkehr ist er ein sehr bedeutendes Kreditsicherungsmittel des Verkäufers, wenn der Kaufpreis aus einem Kaufvertrag nicht im Voraus gezahlt wird. Der einfache Eigentumsvorbehalt gilt nur für bewegliche Sachen. Sein Anwendungsbereich ist nur möglich bei Kaufverträgen und bei Werklieferungsverträgen im Sinne des 651 I BGB. Mit dem Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer ein Rückforderungsrecht vor, der Verkäufer will den Eigentumsübergang der Kaufsache absichern. Der Verkäufer ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt, sobald sich der Käufer im Verzug mit seiner Zahlung des Kaufpreises befindet. Der Käufer erhält das Benutzungsrecht der beweglichen Sache und mit Übergabe erhält er den Besitz, aber der Verkäufer bleibt Eigentümer (Vorbehalts-) mit einem Anspruch auf Herausgabe der Sache. Bei Übergabe der Sache muss der Eigentumsvorbehalt der Sache erklärt werden.
2. erweiterter Eigentumsvorbehalt
Unterteilung in: weitergeleiteten EV (Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Verkäufer durch Vertrag, dass die unter EV erworbene Sache nur so weit veräußert wird, dass der Verkäufer Eigentümer bleibt), nachgeschalteten EV (Weiterverkauf einer unter EV erworbenen Sache durch den Käufer, die er selber unter EV gekauft hat ohne Offenlegung dieses Sachverhaltes), verlängerten EV (Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, dass an die Stelle des Eigenverbrauches bei Vernichtung der Sache entweder die neue Sache oder die daraus entstehenden Forderungen treten) und Kontokorrentvorbehalt (der EV erlischt, wenn der Käufer alle od. einen best. Teil der Forderung aus der Geschäftsverbindung beglichen hat)
Rechtsquelle: 338 ff. ZPO Rechtsbehelf im Zivilprozess, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid; Versäumnisurteil, Einhaltung zur Einlegung des Einspruches einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides; Der Einspruch muss schriftlich mittels Einspruchserklärung, Bezeichnung des Vollstreckungsbescheides sowie Beantragung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bei dem Amtsgericht eingereicht werden, welches den VB erlassen hat
Einstweilige Anordnung
Anordnung des Prozessgerichts zur einstweiligen Regelung in bestimmten Ehesachen für die Dauer des Ehescheidungsprozesses
Gerichtliche Anordnung, zur vorläufigen Regelung von Rechtsverhältnissen jeder Art; Eilverfahren, das an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist (sichert die ZV wegen anderer Ansprüche)
Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA)
kostenpflichtiger, formloser Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt, um die Anschrift einer Person zu ermitteln
Erfüllung
Ein Schuldverhältnis endet, wenn der Schuldner zur rechten Zeit am rechten Ort in der rechten Qualität an den richtigen Gläubiger die geschuldete Leistung leistet -> Erfüllung
Erinnerung
Rechtsquelle: 766 ZPO, 11 RpflG Rechtsbehelf der Zwangsvollstreckung sowie im Zivilprozess, Einwendungen gegen Verfahrensverstöße des Gerichtsvollziehers oder Vollstreckungsakte des Rechtspflegers, wenn Beteiligte vorher nicht angehört wurden (fristlos) Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt 2 Wochen ab Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung.
Erlass
Der Gläubiger verzichtet in einem Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger auf die Forderung an den Schuldner. Der Erlassvertrag kann formfrei geschlossen werden, Folge: Erlöschung der Forderung
Begriffe wie Forderung oder Frist finden Sie hier.

11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...

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