Begriffserklärungen von A-Z
Bagatelle
Geringfügigkeit, Kleinigkeit
Auskunftserteilung von Banken über ihre gewerblichen Kunden, sobald die Überprüfung der Zahlungs- und Kreditwürdigkeit vorgenommen wurde, Auskunftserteilung ist nur mit Einwilligung der Kunden möglich, bei Privatpersonen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung, Kreditinstitute können aber verpflichtet sein, bei Straf- und Steuerverfahren Auskunft zu erteilen
BDIU
Bund Deutscher Inkassounternehmen
Beiträge
Entgelte für eine öffentliche Leistung, die nicht nur dem Zahlenden zugute kommen, z. B. Straßenausbaubeiträge, Kurtaxe
Berufung
Rechtsquelle: 511 ff. ZPO Rechtsmittel im Zivilprozess gegen Endurteile die im ersten Rechtszug erlassen worden, Berufung kann nur durch einen beim Berufungsgericht zugelassenen Rechts-anwalt eingelegt werden. In Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche muss der Wert des Beschwerdegegenstandes 1.500,- DM übersteigen
Beschwerde
Rechtsquelle: 567 ff. ZPO Rechtsmittel im Zivilprozess gegen Entscheidungen der Gerichte, die durch Beschlüsse oder Verfügungen ergangen sind. Für die Beschwerde ist das nächsthöhere Gericht zuständig. Laut ZPO unterscheidet man die sofortige und die weitere Beschwerde Sofortige Beschwerden sind binnen einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung einzulegen und weitere Beschwerden sind zulässig, wenn dies im Gesetz besonders bestimmt ist und in der Entscheidung ein neuer selbständiger Beschwerdegrund enthalten ist; Beschwerde ist weiterhin zulässig, gegen Entscheidungen über die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesskosten, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 DM übersteigt, gegen andere Entscheidungen über Kosten, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100,00 DM übersteigt
Besitz
ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt einer Person über eine bewegliche oder unbewegliche Sache oder über einen Teil einer Sache ( 854 1296 BGB)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch, in Kraft seit 01.01.1900, enthält im Wesentlichen das in Deutschland geltende Privatrecht, außer Handels-, Arbeits- und Immaterialgüterrecht, Regelung von Familienrecht, Erbrecht, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht
Bonität
Geschäftliches Ansehen einer Firma / Kunden in Anbetracht auf seine Zahlungsfähigkeit u. Vertragserfüllung
Bonitätsprüfung
Prüfung der Kreditwürdigkeit einer Firma / Kunden zur Ermittlung der zu erzielenden Finanzüberschüsse
BRAGO
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Browser
Ermöglichung zur Darstellung von Internetseiten; Ansehen, Finden und Verwaltung von Dateien
Bruttosozialprodukt
Beinhaltet alle Güter + Dienstleistungen, die in 1 Jahr in einem Land hergestellt werden
Bundesgerichtshof
(BGH)
Zuständigkeit für Verhandlungen und Entscheidungen über die Rechtsmittel: Revision gegen die Endurteile der Landgerichte im Fall der Sprungrevision; Revision gegen die Endurteile der Oberlandesgerichte sowie Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte, soweit zulässig durch die ZPO
Die Bürgschaft wird begründet durch den Vertrag zwischen Bürgen und Gläubiger, in dem sich eine Person, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Einlösung einer fremden Schuld/Verbindlichkeit einzustehen. Ziel der Bürgschaft ist es, die Verbindlichkeit abzusichern. Die Bürgschaft wird durch die Leistungspflicht des Bürgen begründet.
Begriffe wie Culpa in contrahendo finden Sie hier.


11.03.10 BDIU e.V.: Inkassoaußendienst ohne weiteres zulässig
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zur Beschwerde einer Schuldnerin, die der Meinung war, der Inkassoaußendienst und dessen Ankündigung würden den Straftatbestand der Drohung und Nötigung erfüllen. Hierzu schrieb der BDIU am 04.02.2009: ..."Generell ist für die Inkassosachbearbeitung üblich, dass nach Beauftragung zunächst vom Inkassounternehmen schriftlich die Zahlung der Forderung angemahnt wird. Bleibt dies e ...
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